Übersicht über die gesetzlichen Früherkennungs-Maßnahmen

Frauengesundheit


ab 18 Jahren: 


  • Check-up einmalig zwischen 18 und 35 Jahren (bei uns)


ab 20 Jahren: 


  • Früherkennung Krebserkrankungen des Genitales jährlich
  • Früherkennung Gebärmutterhalskrebs: Pap-Abstrich jährlich


zusätzlich ab 30 Jahren


  • Früherkennung Brustkrebs jährlich (bei unseren frauenärztlichen Kolleg*innen)


zusätzlich ab 35 Jahren:


  • Check-up alle drei Jahre
  • Früherkennung Hautkrebs alle zwei Jahre
  • Pap-Abstrich kombiniert mit Test auf Humane Papillomaviren (HPV) alle drei Jahre (bei unseren frauenärztlichen Kolleg*innen)


50 bis 54 Jahre:


  • Früherkennung Darmkrebs: jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl (IFOBT)


50-69 Jahre:


  • Früherkennung Brustkrebs: alle zwei Jahre Einladung zum Mammographie-Screening


ab 55 Jahren:


  • Früherkennung Darmkrebs wahlweise alle zwei Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl (IFOBT) oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren


Männergesundheit


ab 18 Jahren:


  • Check-up einmalig zwischen 18 und 35 Jahren (bei uns)


ab 35 Jahren:


  • Check-up alle drei Jahre
  • Früherkennung Hautkrebs alle zwei Jahre


ab 45 Jahren:


  • Früherkennung Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitales jährlich


50 bis 54 Jahre:


  • Früherkennung Darmkrebs: wahlweise jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl (IFOBT) oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren


ab 55 Jahren:


  • Früherkennung Darmkrebs wahlweise alle zwei Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren


ab 65 Jahren:


  • Früherkennung Bauchaortenaneurysmen einmalig (mittels Ultraschall)



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